FAQs

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um die digitale Unterstützung der Lehre an der Universität Siegen.
Haben Sie eine Frage, die in unseren FAQs nicht beantwortet wird? Kontaktieren Sie uns gerne!

Das Portal Digitale Lehre

Was ist eigentlich das Portal Digitale Lehre?

Das Portal Digitale Lehre ist eine zentrale Anlaufstelle für Lehrende und Studierende der Universität Siegen, um Informationen und Ressourcen zur digitalen Lehre zu erhalten. Es bietet Unterstützung bei der Konzeption von digital gestützten Lehr-Lern-Szenarien und bei der Auswahl und Nutzung digitaler Tools und Technologien für didaktisch sinnvolle Lehr- und Lernzwecke.

Welche Themen werden im Portal behandelt?

Im Portal Digitale Lehre liegt ein besonderer Fokus auf der didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen unter Einbeziehung digitaler Technologien. Neben der Nutzung von Lernmanagementsystemen, Videokonferenz-Plattformen und anderen technischen Tools werden auch Themen wie die Entwicklung von E-Learning-Ressourcen, die Förderung des barrierefreien Zugangs zu digitalen Inhalten sowie die Planung und Durchführung von E-Prüfungen behandelt. Dabei steht stets die effektive und zielgerichtete Vermittlung von Lerninhalten im Mittelpunkt, um den bestmöglichen Lernerfolg für Studierende zu gewährleisten.

Für wen ist das Portal Digitale Lehre gedacht?

Das Portal richtet sich an alle Hochschulangehörige der Universität Siegen, Beschäftigte, Lehrende und Studierende gleichermaßen.

Lehrende und Beschäftige finden hier Informationen und Anleitungen, wie sie digitale Werkzeuge und Technologien in ihren Lehrveranstaltungen, respektive Besprechungen/Konferenzen etc. effektiv einsetzen können. Studierende erhalten Unterstützung bei der Nutzung digitaler Ressourcen und der Teilnahme an digitalen Lehrveranstaltungen.

Wie kann ich das Portal nutzen?

Das Portal Digitale Lehre ist öffentlich zugänglich und kann von allen Hochschulangehörigen der Universität Siegen und weiteren Interessierten besucht werden. Sie können auf die verschiedenen Ressourcen zugreifen, indem Sie die entsprechenden Abschnitte und Links auf der Website erkunden.

Recht & Rechtsverordnungen an der Hochschule

Was ist die Lehrverpflichtungsverordnung?

Die Verordnung über die Lehrverpflichtung an Universitäten und Fachhochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung – LVV) legt den Umfang der Wahrnehmung der Lehraufgaben (Deputate) fest, zu denen Lehrende der Universitäten verpflichtet sind.

  • Homepage: https://recht.nrw.de

    Bzgl. Digitaler Lehre s. dort insb.:
    • §1a (2) Digital gestützte Lehrveranstaltungen
    • §4 (6) Anrechnung von digital gestützten Lehrveranstaltungen

Beachten Sie diesbzgl. bitte die Amtliche Mitteilung der Universität Siegen (Nr. 66/2023):

Wen kontaktiere ich an der Hochschule bei Fragen zum Datenschutz?

Bei Fragen zum Datenschutz kontaktieren Sie bitte die Stabsstelle Informationssicherheit und Datenschutz:

Was muss ich bei Videokonferenzen bzgl. Datenschutz beachten?

Zum rechtssicheren Einsatz von Videokonferenzen in Ihrer Lehrveranstaltung nutzen Sie folgende Hinweise und Vorlagen:

Welche Medien darf ich in welcher Form in meiner Veranstaltung nutzen?

Im FAQ zum Urheberrecht des Justiziariats der Hochschule finden Sie rechtssichere Informationen zu den Themen:

  • Verwendung von fremden Fotos in Publikationen
  • Wie erwerbe ich eine Bildlizenz?
  • CC-Lizenzen: Wofür steht CC?
  • Anfertigung eigener Fotografien
  • Folgen der Verwendung unlizenzierte Bilder
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten
  • (Bild-)Zitatrecht
  • VG Wort – Wahrnehmungsvertrag
  • Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Lehrveranstaltungen
Welche Medien darf ich in welchem Umfang im Semesterapparat bereitstellen?

Es können nur Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek in die Semesterapparate eingestellt bzw. für diese digitalisiert werden. Im Bestand fehlende Literatur wird von uns – im Rahmen der Möglichkeiten – nach Ihrer Anforderung angeschafft. Ebenso können Materialien aus Ihrem Privatbesitz bearbeitet werden.

Unter Beachtung des geltenden Urheberrechtsgesetzes (UrhWissG, § 60) können

  • 15% eines Buches,
  • einzelne Aufsätze aus Fachzeitschriften sowie einzelne Abbildungen oder ähnliche kleine Werke,
  • vergriffene Werke in Gänze (Werke, die vor dem 01. Januar 1966 in Büchern, Fachzeitschriften, Zeitungen oder in anderen Schriften erschienen sind, die zum Bestand der Bibliothek gehören und die im Buchhandel vergriffen sind),
  • bis zu 15% von Werken, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind (Schulbücher)

in elektronischer Form in einem Semesterapparat bereitgestellt werden.

Alle Informationen zum Einrichten eines Semesterapparates finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.

Welche Nutzungsvereinbarungen muss ich bei der Nutzung von Moodle beachten?

Weisen Sie Ihre Kursteilnehmenden daraufhin, dass alle in Moodle arbeitenden Personen (Beschäftigte wie Studierende) durch ihren Login u.a. folgender Nutzungsvereinbarung zugestimmt haben:

  • Jede*r Nutzer*in ist zur Einhaltung der Gesetze, insbesondere zur Wahrung von Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungs- und Markenschutzrechten verpflichtet.
     
  • Jede*r Nutzer*in ist verantwortlich für die Materialien, die er/sie aus eigenen oder externen Quellen, auch RSS-Feeds, in das Lernmanagementsystem Moodle einbringt.
     
  • Die Urheberrechte aller in Moodle eingebrachten Informationen und Materialien, von Nutzer*innen erstellte oder externe Dokumente, müssen von jedem Teilnehmenden anerkannt und beachtet werden.

(vgl. dazu Hochschuleigenes Moodle: Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise)

An wen kann ich mich außerhalb der Hochschule bei rechtlichen Fragen im Kontext "digitales Lehren und Lernen" wenden?

Eine zentrale Anlaufstelle bildet die Rechtsinformationsstelle E-Learning. Sie ist zugleich im Sinne eines Kompetenzzentrums auch für lokale Beratungseinrichtungen der Hochschulen zugänglich, also z. B. für rechtliche Fragen der Mitarbeiter*innen aus E-Learning-Support-Einrichtungen, Bibliotheken und Rechenzentren der DH.NRW-Hochschulen sowie für Personen aus DH.NRW-geförderten Vorhaben.

Thematische Schwerpunkte – jeweils im Kontext „digitales Lehren und Lernen“ – sind insbesondere:

  • Urheberrecht (z.B. CC-Lizenzen, Plagiatssoftware)
  • Datenschutzrecht (z.B. im Zusammenhang mit Evaluationen, LMS, CMS)
  • Persönlichkeits- und Markenrecht
  • Internet- und Medienrecht
  • Prüfungsrecht (insb. in Hinblick auf E-Prüfungen).
Wo finde ich Vorlagen zur Vereinbarung von Nutzungsrechten oder Einwilligungserklärungen?

Vorlagen / Muster zu:

  • PowerPoint-Präsentation – Aufzeichung von Lehrveranstaltungen
  • Erklärung zur Einräumung von Nutzungsrechten
  • Nutzungsvereinbarung – Logo, Abbildung

finden Sie den Seiten des Justiziariats der Hochschule: https://u-si.de/kHe1x

Vorlagen / Muster zu:

  • Handreichung DSGVO-konforme Einwilligungen
  • Einwilligungserklärung Interview
  • Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos

finden Sie den Seiten des Datenschutzes der Hochschule: https://www.uni-siegen.de/datenschutz/arbeitshilfen/

Barrierefreiheit und Diversity

Wie gestalte ich Online-Lehre barrierefrei?

Hinweise, Tipps und Anregungen, die Sie unterstützen, digitale Angebote möglichst barriefrei zu gestalten, finden Sie über unser Themenschwerpunkt Barrierefreiheit.

Weitere Informationen sind zudem auf den Seiten der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks (IBS) zu finden: Barrierefreie Online-Lehre im Überblick (Stand: Juni 2022)

Darüber hinaus haben betroffene Lehrende und Studierende jederzeit die Möglichkeit, sich direkt mit dem Servicebüro Inklusive Universität Siegen in Verbindung zu setzen. Das Servicebüro unterstützt Sie gern dabei, individuelle Lösungen zu finden, um allen Studierenden eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen und damit eine erfolgreiche Gestaltung ihres Studiums zu ermöglichen.

Im Dossier: Diversität & Barrierefreiheit des Hochschulforum Digitalisierung finden Sie Beiträge zum Abbau von Barrieren, über Inklusion und zur Bildungsgerechtigkeit in der digitalen Hochschulbildung.

Wo finde ich Informationen zum Thema Diversity in der Lehre?

Im Diversity Guide der Uni Siegen finden Sie Informationen sowie Ansprechpersonen innerhalb der Hochschule für ihre verschiedenen Dimensionen von Diversity.

Moodle

Können Arbeitsmaterialien (PDFs, Videodateien etc.) in Moodle im neuen Semester wiederverwertet werden?

Wenn Sie Ihre Arbeitsmaterialien in einem neuen Semester wiederverwenden wollen, setzen Sie einfach Ihren Moodlekurs zurück. Ihre Arbeitsmaterialien und Einstellungen bleiben erhalten. Nutzerspezifische Daten, Bewertungen und Beiträge von bisherigen Teilnehmenden werden allerdings dabei entfernt.

Eine Kurzanleitung finden Sie unter Punkt 6.4 „Kurse und Kursdateien wiederverwenden“ im PDF:

Bzgl. Vorlesungsaufzeichnungen: Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Vorlesungaufzeichnungen aus vergangenen Semestern haben, kann Ihnen das ZIMT Archivkopien bereitstellen. Kontaktieren Sie dazu den Support-Desk und nennen Sie bitte den genauen Veranstaltungstitel in Moodle und das Semester.

Wie lege ich einen elektronischen Semesterapparat (eSem) in Moodle an?

Elektronische Semesterapparate werden von der Universitätsbibliothek eingerichtet. Eine Anleitung und Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.

Kann ich ein Forum anonymisieren?

Nein. Damit die Transparenz innerhalb der Foren gewährleistet ist (auch bzgl. der Nettiquette, unqualifizierte Bemerkungen etc.), ist die Anonymität für Beiträge unterbunden.

Eine Art anonymisiertes Forum können Sie über Particify realisieren. Der Link dorthin kann auch in einen Moodle-Kurs eingebunden werden.

Warum können meine Kursteilnehmenden nichts ins Forum schreiben?

Es ist leider nicht ganz offensichtlich, aber das „Nachrichtenforum“ ganz oben auf der Kursseite ist voreingestellt und dient nur der einseitigen Benachrichtung der Kursteilnehmenden durch die Dozierenden.

Sollen von beiden Seiten Fragen und Antworten oder neue Themen/Threads zur Diskussion gestellt werden können, muss über „Material oder Aktivität hinzufügen“ ein neues (Standard-)Forum eingerichtet werden.

Ich benötige Moodle-Plugins, die nicht im hochschuleigenen Moodle implementiert sind.

Wir nehmen den Hinweis gerne auf. Plugins müssen vor Inbetriebnahme grundsätzlich zunächst auf einem Testsystem überprüft und mit dem Datenschutz abgesprochen werden. Sie können daher nicht adhoc in das Produktivsystem übernommen werden. Wichtig ist diesbzgl. auch die langfristige Verfügbarkeit und eine stabile Entwicklergemeinde.

Als Mitglied der Moodle Users Association erkundigen wir uns auch gerne bei den Partnerhochschulen über Erfahrungen mit dem gewünschten Plugin.

Hinweis: Wenn Sie selbst ein Plugin für Moodle entwickeln oder adaptieren möchten, empfiehlt sich der Kontakt zu einem externen Dienstleister, da wir hausintern leider keine Entwicklerexpertise haben. Moodle-nahe Dienstleister wären

Generell sind Entwicklungen, die z.B. im Kontext Moodle.NRW oder Moodle an Hochschulen e.V. abgesprochen sind, vor allem im Hinblick auf eine langfristige Pflege des Plugins, sinnvoll. Einige für Hochschulen nützliche Plugins werden nach der ersten Entwicklung von der Community gepflegt.

Ich möchte eine Videodatei in Moodle bereitstellen. Was muss ich dafür tun?

In Moodle ist es möglich, einen Block „Videos“ hinzuzufügen, über den schnell und einfach vorproduzierte Videos (auch größer 500 MB) heraufgeladen und den Kursteilnehmer*innen als Aktivität zur Verfügung gestellt werden können.

Alternativ kann über den Block auch ein Screencast aufgezeichnet und im Kurs bereitgestellt werden.

Wie kommen in unisono zugelassene Studierende in meinen Moodle-Kurs?

Die Systeme unisono und Moodle sind nicht miteinander gekoppelt, d.h. es gibt keine Teilnehmerübernahme aus unisono in Moodle.

Um Ihre Teilnehmer*innen über Ihren Moodlekurs zu informieren, können Sie direkt aus unisono eine E-Mail verschicken. Anleitungen dazu gibt es u.a. vom unisono-Support unter https://unisono.uni-siegen.de/… oder von der Fakultät I unter https://www.uni-siegen.de/phil/studium/…

In der E-Mail sollten Sie den Link zu Ihrem Moodlekurs und ggf. den Einschreibeschlüssel mitteilen. Über diesen Schlüssel können Sie bestimmen, dass nur Nutzer*innen in Ihren Kurs gelangen, die diesen Schlüssel kennen. Wie Sie Ihren Kurs mit einem Zugangsschlüssel schützen, finden Sie in unserer Kurzanleitung zu Moodle.

Prüfungen, Tests und Leistungskontrollen

An wen kann ich mich bei Problemen mit einer Prüfung bei wenden?

Bei allen Anliegen rund um das Thema E-Prüfungen unterstützt Sie das Team E-Assessment unter

Während einer Prüfung ist das Team hier erreichbar: +49 (0271) 740 5599

Mit welchen Formaten kann ich schriftliche Prüfungsleistungen digital erfassen?
  • E-Klausur vor Ort in der Aula am Campus-Paul-Bonatz
  • Unbeaufsichtigte zeitbeschränkte E-Klausur zu Haus
  • Take Home-Exam (Eine Abgabe kann dazu sehr gut über die Moodle-Aktivität „Aufgabe“ gesteuert werden).
Mit welchen Formaten kann ich Studienleistungen digital erfassen?

Grundsätzlich ist dies in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. In der Regel haben Lehrende für Studienleistungen alle Freiheiten. Sie können also:

  • Wöchentliche Kurztests, z.B. in Moodle (Moodle-Aktivität Quiz) erstellen.
  • Wöchentliche Aufgaben, z.B. in Moodle (Moodle-Aktivität Aufgabe) erstellen.
  • E-Klausur in den Semesterferien in der Aula am Campus-Paul Bonatz
  • Unbeaufsichtigte zeitbeschränkte E-Klausur zu Haus
Mit welchen Zugangsdaten muss ich mich zur Online-Prüfung anmelden?

Zu einer Online-Prüfung müssen Sie sich mit Ihrer ZIMT-Kennung und dem zugehörigen Passwort anmelden. Halten Sie diese Informationen auch bei jeder ePrüfung in der Uni bereit.

Wann und wo können E-Klausuren geschrieben werden?

Die Klausuren finden immer in der vorlesungsfreien Zeit der Aula am Paul-Bonatz Campus statt. Sie können die Aula PB-C 101 über Unisono für die Prüfung buchen bzw. in Unisono die Verfügbarkeit überprüfen.

Welche Endgeräte sind für Online-Prüfungen geeignet?

Prüfungen über die Plattform QExam können mit den in der Anleitung (http://www.q-exam.net/service-and-help) aufgezählten Geräten wie PCs, Macs und auch entsprechende Laptops durchgeführt werden. Der Chrome-Browser für Linux wird ebenfalls unterstützt.
Auch Tablets aller Fabrikate können notfalls mit dem Browser Google Chrome genutzt werden (Tests haben hier keine nennenswerten Einschränkungen gezeigt).

Prüfungen über ECON EAssessment können mit allen aktuellen Browsern, die den HTML5 Standard unterstützen durchgeführt werden. Es ist empfehlenswert die Prüfung nicht an einem Smartphone zu bearbeiten, weil durch die Bildschirmgröße nicht alle Inhalte gleichzeitig sichtbar sein können.

Virtual Study Abroad

Wie erfahren die internationalen Studierenden von dem Angebot?

Das International Office (IO) erstellt jedes Semester in Rücksprache mit den jeweiligen Lehrenden (v.a. auch bei Virtual Exchange/COIL einen Katalog der in Frage kommenden Veranstaltungen und schickt diesen an die IOs der Partneruniversitäten (umgekehrt wird dies ebenso gemacht).

Können Veranstaltungen auch rein online durchgeführt werden?

Das ist im Bereich von Virtual Study Abroad möglich und bietet sich insbesondere bei Virtual Exchange/COIL an (siehe die Amtliche Mitteilung Information zur Anrechnung digitaler Lehre auf die individuelle Lehrverpflichtung)

Wenn eine Veranstaltung wg. der Teilnahme von Online-Austauschstudierenden hybrid stattfindet (parallel in Präsenz und online), was ist mit Studierenden vor Ort (dt. oder international)? Dürfen diese auch online teilnehmen?

Nein, es handelt sich um ein spezifisches Angebot nur für Online-Austauschstudierende.

Wenn sich keine Online-Austauschstudierenden anmelden, kann dann der Veranstaltungstyp in unisono auf Präsenz geschaltet werden?

Es spricht nichts dagegen. Alternativ kann auch zunächst „Präsenz“ in unisono eingestellt werden und im Falle der Anmeldung von Online-Austauschstudierenden auf „hybrid“ gestellt werden.

Gibt es Veranstaltungen, die sich für Online-Austauschstudierende besser eignen als andere?

Prinzipiell sind Veranstaltungen aus dem BA besser geeignet, v.a. sollten keine Bestehensvoraussetzungen vorliegen.

Wie erfahre ich, dass sich in meiner Veranstaltung Online-Austauschstudierende angemeldet haben?

Während des Pilotprojekts wird den jeweiligen Dozierenden vom IO mitgeteilt, wenn sich Studierende für den Besuch der jeweiligen Veranstaltung interessieren (die Listen liegen dem IO Anfang März und Anfang September vor). Eine Anmeldung zur Veranstaltung über unisono wie bei regulären Studierenden erfolgt zunächst (während des Piloten) nicht. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die IO-Leiterin wenden (katharina.sommer@zv.uni-siegen.de).

Wie können sich Online-Austauschstudierende für Prüfungen (Prüfungsleistungen bzw. Studienleistungen, wenn existent) anmelden?

Während des Pilotprojekts kontaktiert das IO die Prüfungsämter, um die Anmeldung zu klären. Studierende sollen sich bei Bedarf einfach an Frau Platt vom IO wenden (alicia.platt@zv.uni-siegen.de).

Bei vielen zusätzlichen Online-Austauschstudierenden ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand bei der Leistungserbringung. Welche Lösung ist hier angedacht?

(zunächst) Zulassung(sbeschränkungen) durch den Lehrenden; weiterhin gibt es die Möglichkeit, sich digital gestützte Lehrveranstaltungen auf die individuelle Lehrverpflichtung anzurechnen (siehe die Amtliche Mitteilung Information zur Anrechnung digitaler Lehre auf die individuelle Lehrverpflichtung).

Welche Leistungserbringung bietet sich für Online-Austauschstudierende an?

Da diese nicht vor Ort sind, wären z.B. Hausarbeiten oder mündliche Online-Prüfungen eine Möglichkeit, ebenso (E-)Klausuren, wenn es dafür an der internationalen Hochschule eine Aufsicht gibt.
Zum Thema digitale und vor allem kompetenzorientierte Prüfungsformate, wie beispielsweise mündliche Online-Prüfungen oder Take-Home-Exams bietet das Team E-Assessment Beratung an.

Wenn für Studierende vor Ort "nur" Leistung in Präsenz vorgesehen ist, muss für Online-Austauschstudierende eine andere Art vorgesehen werden; darf diese dann auch von Studierenden vor Ort wahrgenommen werden?

Nein, es handelt sich um ein spezifisches Angebot nur für Online-Austauschstudierende.

Was ist, wenn Austauschstudierende mehr (oder weniger) ECTS als die an der Uni Siegen vorgesehenen benötigen?

Im Einzelfall entscheidet die Lehrperson, wie die Leistung daran angepasst wird.

Gilt für Online-Austauschstudierende auch das Learning Agreement mit dem dazugehörigen Procedere?

Das Erasmus-Procedere und damit das Learning Agreement entfallen, da kein physischer Austausch und damit kein Stipendium vorliegt. Online-Austauschstudierende nehmen an der Veranstaltung teil, erwerben ggf. ECTS über eine Studien- und/oder Prüfungsleistung und erhalten ein ToR (Transcript of Records), das an der Heimatuni anerkannt werden müsste.

Wie verhält es sich mit dem Datenschutz bei Online-Veranstaltungen?

Online-Veranstaltungen dürfen nicht aufgezeichnet werden. Diese Information ist durch die Lehrenden bekanntzugeben (https://digitale-lehre.uni-siegen.de/datenschutz)

Wo erhalte ich Unterstützung, wenn ich einen Kurs auch für Online-Austauschstudierende anbieten möchte?

Das „Team Digitale Lehre“ stellt auf seiner Homepage Informationen zur Verfügung (siehe bspw. Hybride Lehre) und steht gerne für Fragen bereit.

Bei Virtual Exchange/COIL sind Studierende i.Allg. nicht in Siegen eingeschrieben, wie können diese z.B. auf Moodle zugreifen?

Z. Zt. (während des Piloten) müssen die beteiligten Dozierenden die Dokumente/Informationen untereinander für die Studierenden austauschen. Eine Lösung ist in Arbeit.

Werkzeuge und Technik

Wie kann ich gleichzeitig mit Kursteilnehmenden an einem Dokument arbeiten?

sciebo – Campuscloud:

Nutzen Sie sciebo, den Campuscloud-Speicherdienst der Hochschulen NRW. sciebo enthält einen auf OnlyOffice basierenden Online-Editor, mit dem Sie geteilte Microsoft Office-Dokumente (Word, Excel und PowerPoint) parallel mit anderen Nutzer*innen bearbeiten können. Der Editor öffnet sich automatisch, wenn Sie im Webinterface auf ein Text-, Präsentations- oder Tabellendokument klicken.

Etherpad:

Etherpad ist ein webbasierter Texteditor, welcher zur kollaborativen Bearbeitung von Texten genutzt werden kann. Mit Etherpad können mehrere Personen gleichzeitig ein Textdokument bearbeiten, wobei alle Änderungen sofort bei allen teilnehmenden Personen sichtbar werden.

Kann ich Dateien in sciebo bereitstellen, die nur angesehen und nicht heruntergeladen werden können?

Das ist leider nicht möglich und auch nicht für kommende Versionen vorgesehen.
sciebo ist nicht auf ein Digitales-Rechte-Management ausgelegt. Dies widerspräche zudem dem grundsätzlichen Einsatz einer Hochschulcloud, Wissen zu teilen, zu vermitteln und gemeinsam daran zu arbeiten.

Welcher Typ Videokonferenz eignet sich für meine Veranstaltung?

In Steckbrief „Videokonferenzsysteme im Vergleich“ werden verschiedene, aktuell an der Hochschule eingesetzte Videokonferenzsysteme mit ihren Eigenschaften gegenübergestellt.