FAQs
Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um die digitale Unterstützung der Lehre an der Universität Siegen.
Haben Sie eine Frage, die in unseren FAQs nicht beantwortet wird? Kontaktieren Sie uns gerne!
Das Portal Digitale Lehre
Das Portal Digitale Lehre ist eine zentrale Anlaufstelle für Lehrende und Studierende der Universität Siegen, um Informationen und Ressourcen zur digitalen Lehre zu erhalten. Es bietet Unterstützung bei der Konzeption von digital gestützten Lehr-Lern-Szenarien und bei der Auswahl und Nutzung digitaler Tools und Technologien für didaktisch sinnvolle Lehr- und Lernzwecke.
Im Portal Digitale Lehre liegt ein besonderer Fokus auf der didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen unter Einbeziehung digitaler Technologien. Neben der Nutzung von Lernmanagementsystemen, Videokonferenz-Plattformen und anderen technischen Tools werden auch Themen wie die Entwicklung von E-Learning-Ressourcen, die Förderung des barrierefreien Zugangs zu digitalen Inhalten sowie die Planung und Durchführung von E-Prüfungen behandelt. Dabei steht stets die effektive und zielgerichtete Vermittlung von Lerninhalten im Mittelpunkt, um den bestmöglichen Lernerfolg für Studierende zu gewährleisten.
Das Portal richtet sich an alle Hochschulangehörige der Universität Siegen, Beschäftigte, Lehrende und Studierende gleichermaßen.
Lehrende und Beschäftige finden hier Informationen und Anleitungen, wie sie digitale Werkzeuge und Technologien in ihren Lehrveranstaltungen, respektive Besprechungen/Konferenzen etc. effektiv einsetzen können. Studierende erhalten Unterstützung bei der Nutzung digitaler Ressourcen und der Teilnahme an digitalen Lehrveranstaltungen.
Das Portal Digitale Lehre ist öffentlich zugänglich und kann von allen Hochschulangehörigen der Universität Siegen und weiteren Interessierten besucht werden. Sie können auf die verschiedenen Ressourcen zugreifen, indem Sie die entsprechenden Abschnitte und Links auf der Website erkunden.
Recht & Rechtsverordnungen an der Hochschule
- Lehrverpflichtungsordnung (LVV)
Die Verordnung über die Lehrverpflichtung an Universitäten und Fachhochschulen legt den Umfang der Wahrnehmung der Lehraufgaben (Deputate) fest, zu denen Lehrende der Universitäten verpflichtet sind.
Homepage: https://recht.nrw.de. Bzgl. Digitaler Lehre s. dort insb.:- §1a (2) Digital gestützte Lehrveranstaltungen
- §4 (6) Anrechnung von digital gestützten Lehrveranstaltungen
Beachten Sie diesbzgl. bitte die Amtliche Mitteilung der Universität Siegen (Nr. 66/2023):
Information zur Anrechnung digitaler Lehre auf die individuelle Lehrverpflichtung an der Universität Siegen
– AUFGEHOBEN mit dem Beschluss des Rektorats v. 19.09.2024 (Nr. 68/2024) –
s. dazu hier
- Digitalisierungsleitlinie der Universität Siegen (Nr. 40/2024)
- Hochschul-Digitalverordnung (HDVO)
Bei Fragen zum Datenschutz kontaktieren Sie bitte die Stabsstelle Informationssicherheit und Datenschutz:
- Homepage: https://www.uni-siegen.de/datenschutz
- Mail: datenschutz@uni-siegen.de
- Tel.: +49 (0) 271 / 740-5500
Zum rechtssicheren Einsatz von Videokonferenzen in Ihrer Lehrveranstaltung nutzen Sie folgende Hinweise und Vorlagen:
- Richtlinie zur Nutzung von Meeting-Systemen und Cloud-Diensten der Stabsstelle Datenschutz.
- Präsentationsvorlage Urheberrecht und Datenschutz
Hier finden Sie Folien, die Sie Ihrer digitalen Lehrveranstaltungen voranstellen können. Die Folien wurden von der Rechtsabteilung und Datenschutz der Universität Siegen erstellt:
Im FAQ zum Urheberrecht des Justiziariats der Hochschule finden Sie rechtssichere Informationen zu den Themen:
- Verwendung von fremden Fotos in Publikationen
- Wie erwerbe ich eine Bildlizenz?
- CC-Lizenzen: Wofür steht CC?
- Anfertigung eigener Fotografien
- Folgen der Verwendung unlizenzierte Bilder
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten
- (Bild-)Zitatrecht
- VG Wort – Wahrnehmungsvertrag
- Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Lehrveranstaltungen
Es können nur Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek in die Semesterapparate eingestellt bzw. für diese digitalisiert werden. Im Bestand fehlende Literatur wird von uns – im Rahmen der Möglichkeiten – nach Ihrer Anforderung angeschafft. Ebenso können Materialien aus Ihrem Privatbesitz bearbeitet werden.
Unter Beachtung des geltenden Urheberrechtsgesetzes (UrhWissG, § 60) können
- 15% eines Buches,
- einzelne Aufsätze aus Fachzeitschriften sowie einzelne Abbildungen oder ähnliche kleine Werke,
- vergriffene Werke in Gänze (Werke, die vor dem 01. Januar 1966 in Büchern, Fachzeitschriften, Zeitungen oder in anderen Schriften erschienen sind, die zum Bestand der Bibliothek gehören und die im Buchhandel vergriffen sind),
- bis zu 15% von Werken, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind (Schulbücher)
in elektronischer Form in einem Semesterapparat bereitgestellt werden.
Alle Informationen zum Einrichten eines Semesterapparates finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.
Weisen Sie Ihre Kursteilnehmenden daraufhin, dass alle in Moodle arbeitenden Personen (Beschäftigte wie Studierende) durch ihren Login u.a. folgender Nutzungsvereinbarung zugestimmt haben:
- Jede*r Nutzer*in ist zur Einhaltung der Gesetze, insbesondere zur Wahrung von Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungs- und Markenschutzrechten verpflichtet.
- Jede*r Nutzer*in ist verantwortlich für die Materialien, die er/sie aus eigenen oder externen Quellen, auch RSS-Feeds, in das Lernmanagementsystem Moodle einbringt.
- Die Urheberrechte aller in Moodle eingebrachten Informationen und Materialien, von Nutzer*innen erstellte oder externe Dokumente, müssen von jedem Teilnehmenden anerkannt und beachtet werden.
(vgl. dazu Hochschuleigenes Moodle: Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise)
Eine zentrale Anlaufstelle bildet die Rechtsinformationsstelle E-Learning. Sie ist zugleich im Sinne eines Kompetenzzentrums auch für lokale Beratungseinrichtungen der Hochschulen zugänglich, also z. B. für rechtliche Fragen der Mitarbeiter*innen aus E-Learning-Support-Einrichtungen, Bibliotheken und Rechenzentren der DH.NRW-Hochschulen sowie für Personen aus DH.NRW-geförderten Vorhaben.
Thematische Schwerpunkte – jeweils im Kontext „digitales Lehren und Lernen“ – sind insbesondere:
- Urheberrecht (z.B. CC-Lizenzen, Plagiatssoftware)
- Datenschutzrecht (z.B. im Zusammenhang mit Evaluationen, LMS, CMS)
- Persönlichkeits- und Markenrecht
- Internet- und Medienrecht
- Prüfungsrecht (insb. in Hinblick auf E-Prüfungen).
Vorlagen / Muster zu:
- PowerPoint-Präsentation – Aufzeichung von Lehrveranstaltungen
- Erklärung zur Einräumung von Nutzungsrechten
- Nutzungsvereinbarung – Logo, Abbildung
finden Sie den Seiten des Justiziariats der Hochschule unter
https://u-si.de/kHe1x
Vorlagen / Muster zu:
- Handreichung DSGVO-konforme Einwilligungen
- Einwilligungserklärung Interview
- Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos
finden Sie den Seiten des Datenschutzes der Hochschule unter
https://www.uni-siegen.de/isds/
Barrierefreiheit und Diversity
Hinweise, Tipps und Anregungen, die Sie unterstützen, digitale Angebote möglichst barriefrei zu gestalten, finden Sie über unser Themenschwerpunkt Barrierefreiheit.
Weitere Informationen sind zudem auf den Seiten der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks (IBS) zu finden: Barrierefreie Online-Lehre im Überblick (Stand: Juni 2022)
Darüber hinaus haben betroffene Lehrende und Studierende jederzeit die Möglichkeit, sich direkt mit dem Servicebüro Inklusive Universität Siegen in Verbindung zu setzen. Das Servicebüro unterstützt Sie gern dabei, individuelle Lösungen zu finden, um allen Studierenden eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen und damit eine erfolgreiche Gestaltung ihres Studiums zu ermöglichen.
Im Dossier: Diversität & Barrierefreiheit des Hochschulforum Digitalisierung finden Sie Beiträge zum Abbau von Barrieren, über Inklusion und zur Bildungsgerechtigkeit in der digitalen Hochschulbildung.
Im Diversity Guide der Uni Siegen finden Sie Informationen sowie Ansprechpersonen innerhalb der Hochschule für ihre verschiedenen Dimensionen von Diversity.
Moodle
Wenn Sie Ihre Arbeitsmaterialien in einem neuen Semester wiederverwenden wollen, setzen Sie einfach Ihren Moodlekurs zurück. Ihre Arbeitsmaterialien und Einstellungen bleiben erhalten. Nutzerspezifische Daten, Bewertungen und Beiträge von bisherigen Teilnehmenden werden allerdings dabei entfernt.
Eine Kurzanleitung finden Sie unter Punkt 6.4 „Kurse und Kursdateien wiederverwenden“ im PDF:
Bzgl. Vorlesungsaufzeichnungen: Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Vorlesungaufzeichnungen aus vergangenen Semestern haben, kann Ihnen das ZIMT Archivkopien bereitstellen. Kontaktieren Sie dazu den Support-Desk und nennen Sie bitte den genauen Veranstaltungstitel in Moodle und das Semester.
Elektronische Semesterapparate werden von der Universitätsbibliothek eingerichtet. Eine Anleitung und Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.
Nein. Damit die Transparenz innerhalb der Foren gewährleistet ist (auch bzgl. der Nettiquette, unqualifizierte Bemerkungen etc.), ist die Anonymität für Beiträge unterbunden.
Eine Art anonymisiertes Forum können Sie über Particify realisieren. Der Link dorthin kann auch in einen Moodle-Kurs eingebunden werden.
Es ist leider nicht ganz offensichtlich, aber das „Nachrichtenforum“ ganz oben auf der Kursseite ist voreingestellt und dient nur der einseitigen Benachrichtung der Kursteilnehmenden durch die Dozierenden.
Sollen von beiden Seiten Fragen und Antworten oder neue Themen/Threads zur Diskussion gestellt werden können, muss über „Material oder Aktivität hinzufügen“ ein neues (Standard-)Forum eingerichtet werden.
Wir nehmen den Hinweis gerne auf. Plugins müssen vor Inbetriebnahme grundsätzlich zunächst auf einem Testsystem überprüft und mit dem Datenschutz abgesprochen werden. Sie können daher nicht adhoc in das Produktivsystem übernommen werden. Wichtig ist diesbzgl. auch die langfristige Verfügbarkeit und eine stabile Entwicklergemeinde.
Als Mitglied der Moodle Users Association erkundigen wir uns auch gerne bei den Partnerhochschulen über Erfahrungen mit dem gewünschten Plugin.
Hinweis: Wenn Sie selbst ein Plugin für Moodle entwickeln oder adaptieren möchten, empfiehlt sich der Kontakt zu einem externen Dienstleister, da wir hausintern leider keine Entwicklerexpertise haben. Moodle-nahe Dienstleister wären
- https://coactum.de/ coactum GmbH
Beauftragt u.a. von der Uni Paderborn und Uni Bielefeld / Fachhochschulen Nordwestschweiz - https://lern.link/ lern.link
- https://eledia.de/ eLeDia
Generell sind Entwicklungen, die z.B. im Kontext Moodle.NRW oder Moodle an Hochschulen e.V. abgesprochen sind, vor allem im Hinblick auf eine langfristige Pflege des Plugins, sinnvoll. Einige für Hochschulen nützliche Plugins werden nach der ersten Entwicklung von der Community gepflegt.
In Moodle ist es möglich, einen Block „Videos“ hinzuzufügen, über den schnell und einfach vorproduzierte Videos (auch größer 500 MB) heraufgeladen und den Kursteilnehmer*innen als Aktivität zur Verfügung gestellt werden können.
Alternativ kann über den Block auch ein Screencast aufgezeichnet und im Kurs bereitgestellt werden.
Die Systeme unisono und Moodle sind nicht miteinander gekoppelt, d.h. es gibt keine Teilnehmerübernahme aus unisono in Moodle.
Um Ihre Teilnehmer*innen über Ihren Moodlekurs zu informieren, können Sie direkt aus unisono eine E-Mail verschicken. Anleitungen dazu gibt es u.a. vom unisono-Support unter https://unisono.uni-siegen.de/… oder von der Fakultät I unter https://www.uni-siegen.de/phil/studium/…
In der E-Mail sollten Sie den Link zu Ihrem Moodlekurs und ggf. den Einschreibeschlüssel mitteilen. Über diesen Schlüssel können Sie bestimmen, dass nur Nutzer*innen in Ihren Kurs gelangen, die diesen Schlüssel kennen. Wie Sie Ihren Kurs mit einem Zugangsschlüssel schützen, finden Sie in unserer Kurzanleitung zu Moodle.
Prüfungen, Tests und Leistungskontrollen
Bei allen Anliegen rund um das Thema E-Prüfungen unterstützt Sie das Team E-Assessment unter
- Mail: e-klausuren@uni-siegen.de
- Hotline: +49 (0271) 740-2919
Während einer Prüfung ist das Team hier erreichbar: +49 (0271) 740 5599
- E-Klausur vor Ort in der Aula am Campus-Paul-Bonatz
- Unbeaufsichtigte zeitbeschränkte E-Klausur zu Haus
- Take Home-Exam (Eine Abgabe kann dazu sehr gut über die Moodle-Aktivität „Aufgabe“ gesteuert werden).
Grundsätzlich ist dies in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. In der Regel haben Lehrende für Studienleistungen alle Freiheiten. Sie können also:
- Wöchentliche Kurztests, z.B. in Moodle (Moodle-Aktivität Quiz) erstellen.
- Wöchentliche Aufgaben, z.B. in Moodle (Moodle-Aktivität Aufgabe) erstellen.
- E-Klausur in den Semesterferien in der Aula am Campus-Paul Bonatz
- Unbeaufsichtigte zeitbeschränkte E-Klausur zu Haus
Zu einer Online-Prüfung müssen Sie sich mit Ihrer ZIMT-Kennung und dem zugehörigen Passwort anmelden. Halten Sie diese Informationen auch bei jeder ePrüfung in der Uni bereit.
Die Klausuren finden immer in der vorlesungsfreien Zeit der Aula am Paul-Bonatz Campus statt. Sie können die Aula PB-C 101 über Unisono für die Prüfung buchen bzw. in Unisono die Verfügbarkeit überprüfen.
Prüfungen über die Plattformen X-Moodle und Q-Exam können mit Windows- und Apple-PCs und auch entsprechende Laptops durchgeführt werden (S. dazu auch http://www.q-exam.net/service-and-help). Der Chrome-Browser für Linux wird ebenfalls unterstützt.
Auch Tablets aller Fabrikate können notfalls mit dem Browser Google Chrome genutzt werden (Tests haben hier keine nennenswerten Einschränkungen gezeigt).
Virtual Study Abroad
Das International Office (IO) erstellt jedes Semester in Rücksprache mit den jeweiligen Lehrenden (v.a. auch bei Virtual Exchange/COIL einen Katalog der in Frage kommenden Veranstaltungen und schickt diesen an die IOs der Partneruniversitäten (umgekehrt wird dies ebenso gemacht).
Das ist im Bereich von Virtual Study Abroad möglich und bietet sich insbesondere bei Virtual Exchange/COIL an (siehe die Amtliche Mitteilung Information zur Anrechnung digitaler Lehre auf die individuelle Lehrverpflichtung)
Nein, es handelt sich um ein spezifisches Angebot nur für Online-Austauschstudierende.
Es spricht nichts dagegen. Alternativ kann auch zunächst „Präsenz“ in unisono eingestellt werden und im Falle der Anmeldung von Online-Austauschstudierenden auf „hybrid“ gestellt werden.
Prinzipiell sind Veranstaltungen aus dem BA besser geeignet, v.a. sollten keine Bestehensvoraussetzungen vorliegen.
Während des Pilotprojekts wird den jeweiligen Dozierenden vom IO mitgeteilt, wenn sich Studierende für den Besuch der jeweiligen Veranstaltung interessieren (die Listen liegen dem IO Anfang März und Anfang September vor). Eine Anmeldung zur Veranstaltung über unisono wie bei regulären Studierenden erfolgt zunächst (während des Piloten) nicht. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die IO-Leiterin wenden (katharina.sommer@zv.uni-siegen.de).
Während des Pilotprojekts kontaktiert das IO die Prüfungsämter, um die Anmeldung zu klären. Studierende sollen sich bei Bedarf einfach an Frau Platt vom IO wenden (alicia.platt@zv.uni-siegen.de).
(zunächst) Zulassung(sbeschränkungen) durch den Lehrenden; weiterhin gibt es die Möglichkeit, sich digital gestützte Lehrveranstaltungen auf die individuelle Lehrverpflichtung anzurechnen (siehe die Amtliche Mitteilung Information zur Anrechnung digitaler Lehre auf die individuelle Lehrverpflichtung).
Da diese nicht vor Ort sind, wären z.B. Hausarbeiten oder mündliche Online-Prüfungen eine Möglichkeit, ebenso (E-)Klausuren, wenn es dafür an der internationalen Hochschule eine Aufsicht gibt.
Zum Thema digitale und vor allem kompetenzorientierte Prüfungsformate, wie beispielsweise mündliche Online-Prüfungen oder Take-Home-Exams bietet das Team E-Assessment Beratung an.
Nein, es handelt sich um ein spezifisches Angebot nur für Online-Austauschstudierende.
Im Einzelfall entscheidet die Lehrperson, wie die Leistung daran angepasst wird.
Das Erasmus-Procedere und damit das Learning Agreement entfallen, da kein physischer Austausch und damit kein Stipendium vorliegt. Online-Austauschstudierende nehmen an der Veranstaltung teil, erwerben ggf. ECTS über eine Studien- und/oder Prüfungsleistung und erhalten ein ToR (Transcript of Records), das an der Heimatuni anerkannt werden müsste.
Online-Veranstaltungen dürfen nicht aufgezeichnet werden. Diese Information ist durch die Lehrenden bekanntzugeben (https://digitale-lehre.uni-siegen.de/datenschutz)
Das „Team Digitale Lehre“ stellt auf seiner Homepage Informationen zur Verfügung (siehe bspw. Hybride Lehre) und steht gerne für Fragen bereit.
Z. Zt. (während des Piloten) müssen die beteiligten Dozierenden die Dokumente/Informationen untereinander für die Studierenden austauschen. Eine Lösung ist in Arbeit.
Werkzeuge und Technik
sciebo – Campuscloud:
Nutzen Sie sciebo, den Campuscloud-Speicherdienst der Hochschulen NRW. sciebo enthält einen auf OnlyOffice basierenden Online-Editor, mit dem Sie geteilte Microsoft Office-Dokumente (Word, Excel und PowerPoint) parallel mit anderen Nutzer*innen bearbeiten können. Der Editor öffnet sich automatisch, wenn Sie im Webinterface auf ein Text-, Präsentations- oder Tabellendokument klicken.
Etherpad:
Etherpad ist ein webbasierter Texteditor, welcher zur kollaborativen Bearbeitung von Texten genutzt werden kann. Mit Etherpad können mehrere Personen gleichzeitig ein Textdokument bearbeiten, wobei alle Änderungen sofort bei allen teilnehmenden Personen sichtbar werden.
Das ist leider nicht möglich und auch nicht für kommende Versionen vorgesehen.
sciebo ist nicht auf ein Digitales-Rechte-Management ausgelegt. Dies widerspräche zudem dem grundsätzlichen Einsatz einer Hochschulcloud, Wissen zu teilen, zu vermitteln und gemeinsam daran zu arbeiten.
In Steckbrief „Videokonferenzsysteme im Vergleich“ werden verschiedene, aktuell an der Hochschule eingesetzte Videokonferenzsysteme mit ihren Eigenschaften gegenübergestellt.