Screencasts, Lehr-Lernvideos & Co.

Sie möchten für Ihre Veranstaltung Videoinhalte produzieren und online zur Verfügung zu stellen. Setzen Sie dafür bspw. ein Lehr-Lernvideos oder Screencast ein.

Kurzgefasst

Als Screencast werden Videos bezeichnet, bei denen Sie den Bildschirm Ihres Computers aufzeichnen und einen Audiokommentar dazu aufnehmen. Zusätzlich können Sie sich während Ihres Vortrages auch selbst einblenden lassen.

Auf diese Art erstellen Sie bspw. digitale Präsentationen anhand Ihrer Vorlesungsfolien und stellen diese Ihren Teilnehmer*innen als Aktivität in Moodle zur Verfügung. Gleichzeitig kann ein Screencast für Sie als Teilnehmer*in eines Seminars audiovisueller Teil innerhalb Ihrer Präsentation zum einem bestimmten Thema sein.

Mit folgenden Werkzeugen lassen sich Ihre Aufzeichnungen schnell und einfach erstellen und danach ggf. nachbearbeiten:

MoodleSchnelle kurze Videoaufnahme
Open Broadcaster Studio (OBS)Videoaufnahme (Installation)
Opencast StudioVideoaufnahme (webbasiert)
PowerPointAufzeichnung einer Präsentation
PowerPointAufzeichnung des Bildschirms
SmartphoneVideoaufnahme (mit Bordmitteln)
AvidemuxVideonachbearbeitung
DaVinci ResolveVideonachbearbeitung

Praxistipps

Worauf muss ich bei der Erstellung eines gelungenen Screencasts achten? Welche Vorbereitungen muss ich evtl. dafür treffen?

Im Steckbrief „Praxistipps für Screencasts“ haben wir einige der wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.


Alternative zum Screencast: Der Podcast

Eine Alternative zu „visuellen“ Screencasts ist der rein auditive Podcast. Das passende Aufzeichnungswerkzeug hierfür wäre der kostenlose Audioeditor Audacity.


Sonstige Infos

Dieser Steckbrief stellt lediglich eine Anregung dar, um den digitalen Arbeitsalltag in Lehre und Studium zu erleichtern und erhebt somit keinen Anspruch einer verpflichtenden Benutzung.

Das Produkt ist frei im Web verfügbar und kann (mindestens in einer Basisversion) kostenfrei verwendet werden.

Die Software wird nicht zentral von der Hochschule zur Verfügung gestellt und weder technisch noch administrativ unterstützt. Wir weisen daher darauf hin, dass datenschutzrechtlich eine eigenverantwortliche Prüfung vorzunehmen ist. Im Zweifel informieren Sie sich bei der Stabsstelle Datenschutz.


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