Smartphone als Webcam und Videokamera

Videoaufzeichnung

Wenn in Ihrem PC keine Kamera verbaut ist, können Sie auch ein Smartphone als Webcam einsetzen.

Kurzgefasst

Für viele Studierende ist der Einsatz von Smartphones in der Lehre beliebt und praktisch. Dabei erweist sich das Gerät als recht vielseitig.

Nutzung als Webcam-Ersatz

Damit Sie Ihr Smartphone als Kamera/Webcam verwenden können, benötigen Sie Apps für Ihr Smartphone/iPhone und ggf. für den PC aus den jeweiligen App-Stores.

Installationsanleitung

Links zu den Apps und vollständige Installationsanleitungen finden Sie beispielsweise auf den bekannten deutschsprachigen Technikportalen, z.B.


Nutzung als Digitalkamera

Grundsätzlich eignet sich jedes aktuelle Smartphone oder ein Tablet (Android oder iOS) auch zur Aufzeichnung von Videos. Hilfreich zur Bildausrichtung ist eine Haltevorrichtung oder auch ein Stativ mit entsprechender Halterung.

Nehmen Sie Ihr Video wie gewohnt auf und achten Sie (ggf. mit einer vorherigen Testaufnahme) darauf, ob der Ton in Ordnung ist.

Ihre Videoaufzeichnungen können Sie danach von Ihrem Smartphone auf Ihren Rechner/Notebook übertragen. Wenn Sie beispielsweise die sciebo-App auf dem Smartphone eingerichtet haben, verschieben Sie Ihre Videoaufzeichnung direkt nach sciebo, dann ist diese sofort auf Ihrem PC verfügbar.

Wer sein Video eingehender bearbeiten möchte, sei der kostenlose Videoschnitt-Editor „KineMaster“ empfohlen (für Android oder iOS in Google Play bzw. im App-Store).

Den Bildschirm des Smartphones aufnehmen
  • iOS: Ab iOS 11 ist die Möglichkeit der Bildschirmaufnahme (Screen Recording) integriert, s. dazu die Apple Support-Seite.
     
  • Android: Für Android-Geräte müssen bislang zusätzliche Apps heruntergeladen werden, wie bspw. die kostenlose App „AZ Screen Recorder“ (ab Vers. Android OS 5.0 oder höher).
    Android-Geräte von Samsung, LG oder OnePlus mit Android 10 (oder höher) beinhalten ebenfalls einen eingebauten Screen Recorder [mehr …].
     

Hinweis: O.a. Apps und Links sind lediglich als unverbindliche Empfehlungen zu verstehen (Stand: 07/2023). Es existieren zahlreiche andere, gleichwertige Alternativen.