Interessenbekundungen vom 10.-20. Februar einreichen
Im Februar 2025 geht die „Freiraum“-Förderung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre in die nächste Runde. Gestaltende von Hochschullehre können in diesem Rahmen ihre Ideen für die Lehre entwickeln und erproben. Dabei gibt es keine Vorgabe zu thematischen oder fachlichen Schwerpunkten. Dem wissenschaftlichen Auswahlverfahren ist erneut ein Losverfahren vorgeschaltet, an dem Interessierte per Einreichung ihrer Interessenbekundung teilnehmen können.
Beratung und Unterstützung beim Antragsprozess erhalten Sie bei der Lehrberatung der Uni Siegen.
Fristen
Interessenbekundungen:
10. Februar – 20. Februar 2025 (14 Uhr)
Anträge:
19. März 2025 – 30. April 2025 (14 Uhr)
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen
Fördervolumen
max. 400.000 €
Förderdauer
max. 2 Jahre
Förderzeitraum
April 2026 – März 2028
Weitere Informationen
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